Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
15.05.2025
Löschungsankündigung
06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2023
Sonstiges
23.05.2023
Sonstiges
03.11.2020
Termine
14.09.2020
Termine
21.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2017
Eröffnungen
31.01.2017
Sicherungsmaßnahmen
27.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.09.2007 bis zum 31.12.2007
03.06.2008
Berichtigungen
04.10.2007
Neueintragungen